Wie bereits im Vorjahr hilft die Energiekostenpauschale auch heuer wieder in Form einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 167,50 bis EUR 2.685,00 Kleinst- und Kleinunternehmern, die hohen Energiekosten zu bewältigen.
Das neue Jahr bringt auch die eine oder andere Änderung im Steuerrecht. Wie üblich wird es in einigen Bereichen teurer, in anderen Bereich gibt es dafür wieder das eine oder andere "Zuckerl". Im Folgenden finden Sie einen groben Überblick über die aktuell bekannten Neuerungen