Unmittelbar nach der heutigen Pressekonferenz ist auch die entsprechende Richtlinie sowie die FAQs veröffentlicht worden. Lesen Sie im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte und wie der Antrag zu stellen ist:
Vom 29. März bis 14. April 2023 kann über das Austria Wirtschaftsservice (aws) der EKZ I für das 4. Quartal 2022 vorangemeldet werden.
WICHTIG! Auch hier gilt wie schon für den Förderzeitraum Februar bis September 2022 das First come-first serve-Prinzip.

