Der Energiekostenzuschuss kann für Unternehmen interessant sein, die im Zeitraum Februar 2022 bis September 2022 im Vergleich zum Vorjahr eine Energiekostensteigerung (Stufe 1 - Strom, Ferngas, Treibstoffe) von mindestens EUR 6.666 haben.
Achtung: Ohne Voranmeldung können Sie später keinen Förderantrag stellen!
Der Beschäftigungsbonus tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft. Er ist eine Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten für Unternehmer.