Ab 1. April 2017 müssen Registrierkassen verpflichtend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein.
Begleitend zur Einführung des Kontenregisters (wir haben bereits in der Fidas Ausgabe 2 vom Juni 2016 darüber berichtet) sind Banken auch verpflichtet, Meldungen über Kapitalabflüsse von privaten Konten über € 50.000,– an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) durchzuführen. Festgelegt wurde dies im Kapitalabfluss-Meldegesetz (vom 14.8.2015) und dazu ergangener Durchführungsverordnung (vom 26.4.2016). Das Gesetz beinhaltet neben […]

