Der Gesetzgeber selbst ist sich offensichtlich noch nicht sicher, wie konkret die DSGVO in der Praxis angewendet werden soll, einige Fragen scheinen aus heutiger Sicht aber schon klar.
Wir möchten Sie auf folgenden organisatorischen Ablauf hinweisen:
Da der Parteienverkehr derzeit ausgeschlossen ist, haben wir für einen „reibungslosen“ Ablauf der Unterlageneingänge (z.B. Buchhaltungsunterlagen, Jahresabschlussunterlagen etc…) sowie den Unterlagenausgängen folgende Vorkehrungen getroffen: