Wie bereits im Vorjahr hilft die Energiekostenpauschale auch heuer wieder in Form einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 167,50 bis EUR 2.685,00 Kleinst- und Kleinunternehmern, die hohen Energiekosten zu bewältigen.
Eine neue Form des Kombilohns wurde vorgestellt. Diese soll Betrieben die Einstellung von Mitarbeitern erleichtern sowie zur Erholung am Arbeitsmarkt beitragen.

