Eine neue Form des Kombilohns wurde vorgestellt. Diese soll Betrieben die Einstellung von Mitarbeitern erleichtern sowie zur Erholung am Arbeitsmarkt beitragen.
Für die Auslegung einiger Begriffe in Sachen „Abgabenbetrug“ brachten nun zwei Erkenntnisse des Obersten Gerichtshofes (OGH) Klarheit.