Der Ausfallsbonus III ist nun einigermaßen klar geregelt. Gleichzeitig wurde ein steuerliches Zuckerl für entgangene Weihnachtsfeiern geschaffen. Doch es gibt noch weiteres zu beachten. Bitte lesen Sie weiter!
Das alte Sprichwort „Kleider machen Leute“ hat sicher ein Körnchen Wahrheit in sich, aber die Steuergesetzgebung scheint eine eigene Modepolizei zu haben – sie entscheidet gnädig darüber, welche Kleidung als 'beruflich' gilt und welche nicht. Kleidungsstücke müssen so spezifisch gebrandet sein, dass sogar ein Blinder erkennen könnte, woher sie stammen. Für den privaten Gebrauch sollen sie sich so gut eignen wie ein Taucheranzug für eine Gartenparty.
