Wenn österreichische Unternehmer im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können sie sich vom ausländischen Staat die in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen.
Die Anzahlungsrechnung (Vorausrechnung) Hierbei stellt der Unternehmer über eine noch nicht erbrachte Leistung und ohne Erhalt einer Zahlung, eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis aus. Umsatzsteuerrechtlich ist das Ausstellen einer richtigen Anzahlungsrechnung nicht Voraussetzung für das Entstehen der Steuerschuld beim Leistenden. Der Aussteller muss, unabhängig von der Rechnungslegung, die tatsächlich vereinnahmten Entgelte der Umsatzsteuer unterwerfen. Auf […]
