Ab dem 1. Juli müssen Wahlärzte bezahlte Honorarnoten direkt an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übermitteln, wenn Patienten dies wünschen. Diese Änderung bedeutet, dass Patienten ihre Wahlarztrechnungen nicht mehr selbst bei der Krankenkasse zur Refundierung einreichen müssen. Die Übermittlung der Informationen erfolgt jedoch nur mit Zustimmung der Patienten.
# Wichtige Details der neuen Regelung:
- Automatisierte Refundierung: Ziel der ÖGK ist es, die Rückerstattung automatisiert zu gestalten, sodass Patienten ihr Geld innerhalb von 14 Tagen erhalten.
- Einsatz von „WAH online“: Wahlärzte müssen ein spezielles Programm zur Übermittlung der Honorarnoten verwenden. Ende 2023 nutzten bereits 1138 Ärzte dieses System.
- Verpflichtung zur Umsetzung: Ab Juli besteht eine Verpflichtung zur Umsetzung der Regelung, wie von Bernhard Wurzer, Generaldirektor der ÖGK, bestätigt wurde.
# Kritik und offene Fragen
Die Ärztekammer hat Bedenken hinsichtlich der Umsetzung geäußert. Viele Ärzte fühlen sich noch unzureichend informiert, und es bestehen Unsicherheiten darüber, wer genau von der Regelung betroffen sein wird. Insbesondere kleine Arztpraxen könnten von der elektronischen Übermittlungspflicht ausgenommen werden.
# Bedeutung der Vereinfachung
Die vereinfachte Refundierung dürfte für viele Patienten relevant sein, da das Wahlarztsystem immer stärker genutzt wird. Die Zahl der refundierten Wahlarzthonorarnoten hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, hauptsächlich in der Allgemeinmedizin, Gynäkologie und Kinder- und Jugendheilkunde.
# Fazit
Die neue Regelung zur direkten Einreichung von Wahlarztrechnungen verspricht eine erhebliche Entlastung für Patienten und eine effizientere Bearbeitung bei der ÖGK. Trotz der bestehenden Kritik und offenen Fragen wird die Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich ab Juli erfolgen.
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