Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse stellen eine Herausforderung an die Lohnverrechnung dar. Sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Vorschriften müssen korrekt verbucht werden. Zudem gibt es Begünstigungen, die man nach Möglichkeit ausschöpfen sollte.
Die seit 1.1.2016 geltenden Änderungen im Arbeitsvertrags- und Arbeitszeitrecht sollen mehr Transparenz für Arbeitnehmer, aber auch Erleichterungen für Arbeitgeber bringen: