Seit dem 1.1.2016 müssen im Rahmen der elektronischen Meldung über die Ausschüttung an das Finanzamt auch die für die Ermittlung der GSVG-Beitragsgrundlage relevanten Informationen deklariert werden. Eine gut geplante Ausschüttungspolitik der GmbH kann aber die Sozialversicherungsbelastung optimieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Mitarbeiter Ansprüche auf Jubiläumsgeschenke. Ab 2016 ändert sich die sozialversicherungsrechtliche Behandlung solcher Zuwendungen.