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Corona - Kurzarbeit und eAMS

Insofern Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit eingeführt haben oder es planen, sind folgende Zeilen für Sie wichtig:

Zur Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe ist erforderlich, dass die tatsächlichen Abrechnungsdaten bis zum 28. des Folgemonats in Form einer Abrechnungsdatei per eAMS übermittelt wird.

Nach heutiger Auskunft wird nur die Übertragungsmöglichkeit der Abrechnungsdatei über eAMS zulässig sein. Leider können auch wir als Steuerberater diese Datei nicht für Sie übermitteln. Sollten Sie also kein eAMS-Konto haben, empfehlen wir dringend ein solches zu beantragen. Ansonsten kann sein, dass sich die Auszahlung der Beihilfe verzögert bzw. gar nicht durchgeführt wird.

Die Beantragung des eAMS-Zuganges erfolge formlos per Email beim zuständigen AMS. Für das Murtal wäre das z.B. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Falls nicht Judenburg oder Knittelfeld für Sie zuständig ist, finden Sie die richtige Email-Adresse auf der Seite des AMS: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern.

Nachdem wir mit eher längeren Bearbeitungszeiten bei den Anträgen für einen eAMS-Zugang rechnen empfehlen wir diesen Zugang möglichst umgehend zu beantragen.

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Bundesstraße 66
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Telefon

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