Das alte Sprichwort „Kleider machen Leute“ hat sicher ein Körnchen Wahrheit in sich, aber die Steuergesetzgebung scheint eine eigene Modepolizei zu haben – sie entscheidet gnädig darüber, welche Kleidung als 'beruflich' gilt und welche nicht. Kleidungsstücke müssen so spezifisch gebrandet sein, dass sogar ein Blinder erkennen könnte, woher sie stammen. Für den privaten Gebrauch sollen sie sich so gut eignen wie ein Taucheranzug für eine Gartenparty.
Begleitend zur Einführung des Kontenregisters (wir haben bereits in der Fidas Ausgabe 2 vom Juni 2016 darüber berichtet) sind Banken auch verpflichtet, Meldungen über Kapitalabflüsse von privaten Konten über € 50.000,– an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) durchzuführen. Festgelegt wurde dies im Kapitalabfluss-Meldegesetz (vom 14.8.2015) und dazu ergangener Durchführungsverordnung (vom 26.4.2016). Das Gesetz beinhaltet neben […]