Ab 1.4.2017 muss Ihre Registrierkasse mit einer Sicherheitseinrichtung verbunden sein. Diese Einrichtung kann eine sogenannte Signatur- oder Siegelerstellungseinheit sein. Sie „signiert“ jeden Beleg elektronisch.
Für einen nicht buchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kann der Gewinn pauschal ermittelt werden. Innerhalb der pauschalen Gewinnermittlung wird zwischen zwei Modellen unterschieden, die jeweils an unterschiedliche Grenzwerte geknüpft sind. Grenzen der Voll- und Teilpauschalierung für landwirtschaftliche Einkünfte Vollpauschalierung: Laut LuF-PauschVO ist der Gewinn mittels eines Durchschnittsatzes von 42% vom maßgeblichen Einheitswert zu ermitteln, wenn […]