Die steuerliche Behandlung eines Personenkraftwagens (Pkw) hängt davon ab, ob die betriebliche oder private Nutzung überwiegt.
Die im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 erfolgte Erhöhung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen hat zur Folge, dass zur Ermittlung der Umsatzsteuer das pauschale Entgelt auf die einzelnen Teilleistungen aufzuteilen ist.