Werden von Privatpersonen Zimmer oder gar ganze Wohnungen an Reisende über Onlineplattformen (wie etwa AirBnB) vermietet, sind neben den zivil- und gewerberechtlichen Rahmenbedingungen auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (z.B. OG, KG), die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) erzielen, dürfen 2017 neben Wohnbauanleihen auch wieder andere Wertpapiere erwerben, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag auszunutzen.