Kontakt

Fidas Murtal Bundesstrasse 66 8740 Zeltweg Tel.: +43 3577 236 00Fax.: +43 3577 236 00 22

EU-Quellensteuer läuft Ende 2016 aus

Das österreichische EU-Quellensteuergesetz tritt mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft. Ab 1.1.2017 unterbleibt daher die Erhebung einer EU-Quellensteuer.

Vorsteuerrückerstattung im EU-Raum bis 30.9 beantragen!

Wenn österreichische Unternehmer im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können sie sich vom ausländischen Staat die in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen.

Steuerliche Behandlung der unterschiedlichen Leasingarten

Als Alternative zum Kauf erfreuen sich Leasingverträge nach wie vor größter Beliebtheit. Dabei überlässt der Leasinggeber als zivilrechtlicher Eigentümer dem Leasingnehmer den Gebrauch bzw. die Nutzung eines Vermögensgegenstandes für einen vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung von Leasingraten.

Geänderter Vorsteuerabzug bei Nächtigungsgeldern

Seit dem 1.5.2016 ist der 13%ige Umsatzsteuersatz auf Beherbergungsleistungen anzuwenden. Aufgrund dieser Erhöhung muss die Berechnung des Vorsteuerabzuges bei Nächtigungsgeldern angepasst werden.

Kursverluste eines Fremdwährungskredits bei Vermietung & Verpachtung abzugsfähig?

Das Bundesfinanzgericht hat die Optionsprämie betreffend einen Optionsvertrag, der zur Absicherung gegen Kursverluste abgeschlossen wurde, als Werbungskosten anerkannt.

Adresse

Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg

Telefon

+ 43 3577 236 00

Rechtliches