Bei einer Lieferung in das EU-Ausland ist der buchmäßige Nachweis eine Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit, welcher auch nachträglich berichtigt werden kann.
Für einen nicht buchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kann der Gewinn pauschal ermittelt werden. Innerhalb der pauschalen Gewinnermittlung wird zwischen zwei Modellen unterschieden, die jeweils an unterschiedliche Grenzwerte geknüpft sind. Grenzen der Voll- und Teilpauschalierung für landwirtschaftliche Einkünfte Vollpauschalierung: Laut LuF-PauschVO ist der Gewinn mittels eines Durchschnittsatzes von 42% vom maßgeblichen Einheitswert zu ermitteln, wenn […]