Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof zwei arbeitsrechtliche Grundsatzfragen zu den Themen Ausbildungskostenersatz und Urlaubsverjährung geklärt. Diese Entscheidungen sollten Sie als Dienstgeber unbedingt wissen, um nicht in ein unliebsames Fettnäpfchen zu treten. Außerdem gibt es eine (dienstgeber)-freundliche Entscheidung bei Kündigungen während einer Dienstverhinderung.
Insofern Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit eingeführt haben oder es planen, sind folgende Zeilen für Sie wichtig:
Zur Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe ist erforderlich, dass die tatsächlichen Abrechnungsdaten bis zum 28. des Folgemonats in Form einer Abrechnungsdatei per eAMS übermittelt wird.