Der Verfassungsgerichtshof bestätigte in einem Erkenntnis die Verfassungskonformität der Kammerumlage 1. Auch Härte im Einzelfall steht dem nicht entgegen.
Gemäß der Verordnung zum Neugründungs-Förderungsgesetz verkürzt sich die Wartefrist für die Inanspruchnahme der Förderung für ehemalige Betriebsinhaber ab 2016 von 15 Jahren auf 5 Jahre.