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Katastrophen/Ukraine-Hilfe steuerlich absetzbar!

Werbewirksame „Spenden“ zur Katastrophenhilfe sind steuerlich absetzbar.  An die Werbewirksamkeit werden dabei keine allzu hohen Anforderungen gestellt. Lesen Sie die Details dazu in den folgenden Absätzen:

 

# Hilfeleistungen in Form von Geld- oder Sachwerten

Insofern Sie als Unternehmen Hilfeleistungen für Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen-, Schneekatastrophen und Sturmschäden sowie Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag), technische Katastrophen (z.B. Brand- oder Explosionskatastrophen), kriegerische Ereignisse, Terroranschläge oder sonstige humanitäre Katastrophen (z.B. Seuchen, Hungersnöte, Flüchtlingskatastrophen) vornehmen, so sind diese steuerlich absetzbar, vermindern also Ihre Steuerbelastung. Diese Hilfeleistungen können sowohl im In- als auch Ausland getätigt werden.

# Werbewirksamkeit

Die erforderliche Werbewirksamkeit gilt unter anderem bereits gegeben:

  • Aufkleber im Geschäftsraum oder auf Fahrzeugen
  • Hinweise im Rahmen von Eigenwerbung z.B. Zeitungsinseraten
  • Berichterstattung über die Spende in diversen Medien
  • Berichterstattung über die Spende im Schriftverkehr mit Kunden
  • Spendenhinweise auf Plakaten, Auslagen, an der Kassa im Geschäft oder auf der eigenen Homepage

Die Finanzverwaltung legt die Messlatte für die Werbewirksamkeit offenbar bewusst sehr niedrig an. So dürften auch bereits einzelne der angeführten Werbemaßnahmen ausreichen.

# Unbeschränkte Höhe / unbeschränkter Empfängerkreis

Nachdem es sich nicht um Spenden im klassischen Sinn, sondern um Werbeausgaben handelt, gibt es keinen Höchstbetrag. Auch ist irrelevant wer der Empfänger der Hilfsgüter oder Hilfszahlungen ist. Empfänger können somit jegliche Hilfsorganisationen, betroffene Arbeitnehmer, Familien etc. sein. Auch Direktspenden an Betroffene sind also steuerlich abzugsfähig.

Haben Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne!

Statement:
Katastrophenhilfen sind mit wenig Aufwand steuerlich absetzbar – und das nicht nur bezogen auf die Ukraine!

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