Das Virus selbst können Sie zwar nicht steuerlich absetzen. Sehr wohl aber die einen oder anderen Ausgaben, die Sie bedingt durch COVID hatten. Bitte lesen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick!
Die Zeit rund um Covid-19 hat uns als Kanzlei ganz besonders zwei Dinge vor Augen geführt: persönliche Beratung kann durch nichts ersetzt werden und Digitalisierung ist in manchen Bereichen ein Faktor, der über den wirtschaftlichen Erfolg entscheiden kann. Bitte lesen Sie im Folgenden, wie diese beiden Dinge zu geänderten Öffnungszeiten unserer Kanzlei führen.
Mittlerweile gehört es schon zur jährlichen Buchhaltungsroutine:
Wie in den Vorjahren ist auch heuer wieder der Jahresbeleg 2021 (= Monatsbeleg Dezember) Ihrer Registrierkasse bis spätestens 15. Februar 2022 mittels BMF- Belegcheck App zu überprüfen und an das Finanzamt zu übermitteln. Warum? Zur Gewährleistung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse.
Ab 1.7.2021 werden insbesondere Nutzfahrzeuge d.h. Kastenwagen, Pritschenwagen (Pick-up) und Kleintransporter deutlich teurer. Wir sprechen hier von Erhöhungen, die bei einem Fahrzeug schon einmal EUR 10.000 ausmachen können. Bitte lesen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
Alle Jahre wieder ist es am 32. Dezember zu spät. Viele Unternehmer haben tagesaktuelle Zahlen von Ihrem Unternehmen und wissen schon recht genau, was "unterm Strich" rauskommen wird. Allen anderen bieten wir an, gemeinsam zu erarbeiten, wie der Gewinn 2021 aussehen könnte und was das steuerlich bedeuten wird.
„Man kann nicht nicht kommunizieren!“ (Paul Watzlawick) – je besser die Kommunikation zwischen Ihnen und uns, desto zufriedenstellender das Endergebnis.
In unserem Newsletter wollen wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Punkte zusammenfassen, die Ihnen und uns betreffend Personalverrechnung die Arbeit erleichtern.
Das gesellschaftliche Arbeitsleben kam heuer vielen Unternehmen zu kurz. Nicht nur Betriebsausflüge mussten ausfallen, sondern auch die Weihnachtsfeiern. Aus diesem Grund gilt heuer eine besondere Regelung: Der Arbeitgeber kann im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu Euro 365,00 an seine Arbeitnehmer abgeben, wenn dieser Freibetrag noch nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde. Diese Gutscheine sind dann steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Lesen dazu bitte weiter.
Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg
+ 43 3577 236 00