Kontakt

Fidas Murtal Bundesstrasse 66 8740 Zeltweg Tel.: +43 3577 236 00Fax.: +43 3577 236 00 22

Umsatzersatz II - indirekt betroffene Unternehmen

Seit 16.2.2020 können von den Corona-Maßnahmen indirekt betroffene Unternehmen für den Zeitraum November und Dezember 2020 auch einen Umsatzersatz bekommen. Bitte lesen Sie dazu unseren groben Überblick und Empfehlung.

# wen betrifft es?

Den Umsatzersatz II können Unternehmen beantragen, die einerseits mindestens 50% Umsatz mit direkt betroffenen Unternehmen (z.B. mit Gastronomie, Veranstaltung, Beherbergung, indoor Sportstätten etc.) gemacht haben und deren Gesamtumsatz gegenüber dem Vorjahr um mindestens 40% zurückgegangen ist (siehe auch beiliegende Richtlinie).

# wie hoch ist der Umsatzersatz?

Das hängt ganz davon ab, in welcher Branche Sie überwiegend tätig sind. Der Umsatzersatz liegt zwischen 12,5% und 80% jeweils vom Umsatz gerechnet.

Wir haben Ihnen zur Orientierung eine Datei "Branchenkategorisierung-Lockdown-Umsatzersatz-II-1" beigelegt. Dort können Sie den möglichen %-Satz für Ihr Unternehmen entnehmen.

# was ist zu tun?

Der Antrag kann ab sofort bis spätesten 30. Juni 2021 in FinanzOnline gestellt werden.

Im Antrag selbst sind die Umsätze je nach Umsatzkategorie und Kunde detailliert aufzuschlüsseln. Nachdem diese Informationen in der Buchhaltung direkt nicht ablesbar sind, haben wir für Sie als Kundenservice eine Excel-Tabelle entworfen, die Sie bei der Vorbereitung der Daten unterstützen soll.

Wenn Sie also die oben genannten Kriterien für den Umsatzersatz II erfüllen, sollten Sie die Umsätze November und Dezember 2019 sowie 2020 in unserer Tabelle eintragen.

Die weiteren Prüfschritte sowie den Antrag selbst können dann wir für Sie erledigen.

# was ist sonst noch zu beachten?

Wie wir auf gut steirisch zu sagen pflegen: "Der Hund liegt im Detail begraben".
D.h. der Umsatzersatz II ist eng mit dem Fixkostenzuschuss 800.000, dem Verlustersatz und dem Ausfallsbonus verbunden. Diese Dinge schließen sich zwar nicht prinzipiell aus, aber wir können für den Zeitraum, für den ein Umsatzersatz (egal I oder II) gewährt wird nicht gleichzeitig einen Fixkostenzuschuss beantragen. Der Fixkostenzuschuss würde für diesen Zeitraum quasi ruhen.
Die Herausforderung ist nun herauszufinden, was für Ihr Unternehmen mehr bringt - Fixkostenzuschuss, Ausfallsbonus, Umsatzersatz, oder vielleicht doch der Verlustersatz.

Diese Entscheidung ist im Moment nicht leicht zu treffen, weil niemand weiß, was die Regierung in nächster Zeit plant. Ganz grob beurteilt ist vermutlich der Umsatzersatz bei Branchen mit hoher %-Ersatzrate dem Fixkostenzuschuss, Verlustersatz oder Ausfallsbonus für dieselben Zeiträume vorzuziehen. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel...

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

Unsere Empfehlung:
Wenn Sie die Kriterien für den Umsatzersatz II erfüllen, empfehlen wir auf unsere Berechnungstabelle zurückzugreifen. Auf dieser Basis können wir mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob es sinnvoll ist, jetzt einen Antrag auf Umsatzersatz zu stellen oder doch nicht.

Adresse

Fidas Murtal Steuerberatung GmbH
Bundesstraße 66
8740 Zeltweg

Telefon

+ 43 3577 236 00

Rechtliches