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Fidas Online / Onlinehandel - ohne Lager?!

"In Zeiten wie diesen" ist Beweglichkeit gefragt und so wird so manches Handelsgeschäft auf Onlinehandel umgestellt. Oft sogar ohne jegliches Lager. Die Ware wird erst dann eingekauft, wenn sie bereits verkauft ist und direkt vom Lieferanten an den Kunden geschickt. So weit so gut! Steuerlich ist die Sache nicht ganz so einfach.

 # Online-Handel ohne Lager "Dropshipping"

Dropshipping bezeichnet eine spezielle Variante des Vertriebs, bei welcher der Händler in einem Onlineshop seine Waren und Produkte anbietet und verkauft, ohne diese selbst auf Lager zu haben. Das vom Kunden im Onlineshop gekaufte Produkt wird somit erst nach Bestellabschluss beim Hersteller oder Großhändler bestellt, der das Produkt wiederum direkt an den Kunden versendet und zustellt. Außerdem übernimmt der Großhändler alle Formalitäten des Versandes. Das im Onlineshop gekaufte Produkt wird also auf direktem Weg zum Kunden "gedroppt".

Nachdem diese Form des Handels wenig Infrastruktur beim Händler benötigt, ist das vor allem bei kleineren Unternehmen beliebt und hört sich ausgesprochen komfortabel an. Steuerlich sind wir aber sehr schnell im internationalen Handel in der Form eines grenzüberschreitenden Reihengeschäftes. Das wiederum ist alles andere als einfach.

Nachdem diese Form des Handels wenig Infrastruktur beim Händler benötigt, ist das vor allem bei kleineren Unternehmen beliebt und hört sich ausgesprochen komfortabel an. Steuerlich sind wir aber sehr schnell im internationalen Handel in der Form eines grenzüberschreitenden Reihengeschäftes. Das wiederum ist alles andere als einfach.

# umsatzsteuerliches Reihengeschäft

Eines vorweg: Das Reihengeschäft in allen Details in einem Newsletter zu erklären ist schlicht unmöglich. Wir versuchen anhand eines gängigen Beispiels ein wenig Problembewusstsein zu schaffen:
Beispiel:
Der Online-Händler hat seinen Sitz in Österreich, der Großhändler in China. Dieser versendet die Waren aus seinem Warenlager in China im Namen des Online-Händlers an einen Kunden in Deutschland. Soweit so einfach...
steuerliche Beurteilung:
Bei einem Reihengeschäft muss aus umsatzsteuerlicher Sicht geprüft werden, welche Lieferung die bewegte Lieferung und welche die ruhende Lieferung ist. Entscheidend ist, welcher Unternehmer in der Reihe den Transport verantwortet. Versendet der Großhändler die Ware, ist die bewegte Lieferung zwischen dem Großhändler und dem Online-Händler gegeben, die Lieferung ist somit in China umsatzsteuerbar (aber steuerfrei, weil Ausfuhrlieferung).
Die (fiktive) Lieferung des Online-Händlers an seinen Kunden erfolgt als ruhende Lieferung dann in Deutschland, somit dort, wo der Transport endet und der Kunde seinen Wohnsitz hat. Das heißt aber weiters, dass der Online-Händler, der eigentlich in Österreich sitzt, sich in Deutschland registrieren und dort Umsatzsteuer abführen muss!

Kompliziert? - Richtig!

Vor allem aber wäre die steuerliche Beurteilung eine völlig andere, wenn sich nur Kleinigkeiten verändern - wie z.B. die Frage, wer den Transport organisiert.

# wie geht es trotzdem?

Die gute Nachricht ist, dass jede Kombination aus Empfänger, Lieferant und dem Ablauf nur einmal beurteilt werden muss - sofern sich die Umstände nicht ändern! Oder anders "wenn das Geschäft einmal läuft, dann läuft es".

Die Lösung der Problematik besteht also darin, sich zu Beginn auf wenige Lieferanten und ein Verkaufsgebiet (am Anfang vielleicht nur Österreich) zu beschränken. Wenn die steuerliche Abwicklung klar ist und das Geschäft gut läuft, kann dann z.B. Deutschland, dann die EU usw. dazugenommen werden.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

Unsere Empfehlung:
Wählen Sie bei dieser Form des Handels im ersten Schritt einen kleinen Absatzmarkt z.B. Österreich und erweitern Sie das Geschäft dann Schritt für Schritt.

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