Keine Sekunde zu früh hat sich die Regierung entschlossen, Corona-Prämien an Mitarbeiter steuerfrei zu stellen. Ein Gesetz gibt es dazu freilich noch nicht. Das Protokoll des Nationalrates lässt allerdings folgendes erwarten:
# Corona Prämie für Mitarbeiter
Auch heuer können Unternehmen wieder ihren Mitarbeitern einen Corona-Bonus von bis zu € 3.000,- steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlen.
Laut den BMF-FAQ „Corona“ besteht für die Steuerbefreiung keine Beschränkung auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe. Der Corona-Bonus muss eine zusätzliche Zahlung darstellen und kann auch in Form von Gutscheinen geleistet werden. Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen aufgeteilt erfolgen.
Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
Es ist zwar nirgends explizit geregelt, aber die Auszahlung der Prämie muss am Lohnzettel des Mitarbeiters angeführt werden.
Achtung:
Die Umwandlung anderer Prämien oder Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern in eine "Corona-Prämie" ist nicht steuerfrei!
# Corona Prämie / wann auszahlen?
Das stenographische Protokoll sieht vor, dass die Corona Prämie für 2021 bis Februar 2022 auszuzahlen ist.
# keine Prämie aber bitte nicht vergessen:
Bis jetzt lässt sich aus der Arbeit des Nationalrates keine Verlängerung des 5%igen Steuersatzes insbesondere in der Gastronomie bzw. Beherberung ablesen. Eine Verlängerung der Regelung ist zwar eher unwahrscheinlich aber nicht unmöglich.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!
Unsere Empfehlung:
Wenn Sie Ihren Mitarbeiter zusätzlich zu den Gutscheinen statt Weihnachsfeier noch etwas Gutes tun wollen, dann empfehlen wir Ihnen die Corona Prämie ins Auge zu fassen.