Ab 1.7.2021 werden insbesondere Nutzfahrzeuge d.h. Kastenwagen, Pritschenwagen (Pick-up) und Kleintransporter deutlich teurer. Wir sprechen hier von Erhöhungen, die bei einem Fahrzeug schon einmal EUR 10.000 ausmachen können. Bitte lesen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
# Neuerungen im Überblick
- Bei Personenkraftwagen wird der Höchstsatz von 32 auf 50% erhöht. Das trifft vor allem besonders leistungsstarke Fahrzeuge z.B. SUVs
- Pritschenwagen und Kleintransporter waren bisher von der NoVa befreit. Ab 1.7.2021 sind alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3.500kg NoVa-pflichtig.
- Die gute Nachricht ist, dass Oldtimer weiterhin von der NoVa ausgenommen sind. Wenn Ihr neues Fahrzeug vor 1956 gebaut wurde können Sie Glück haben.
- Künftig sind neben elektrisch betriebenen Fahrzeugen auch alle anderen Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km – insbesondere also auch Wasserstofffahrzeuge– von der NoVa befreit
# stufenweise Verteuerung
Ab 2020 bis 2024 werden die steuerfreien CO2- Grenzwerte von bisher 112g/km stufenweise auf 97g/km gesenkt und gleichzeitig die Malusbeträge sowie deren Grenzwerte angehoben. Die Anschaffung neuer, nicht sehr umweltfreundlicher Fahrzeuge wird also in Zukunft deutlich teurer werden.
# Die Lieferung des Neuwagens geht sich bis 30.6.2021 nicht aus. Was tun?
Die Übergangsregelungen sehen vor, dass wenn ein unwiderruflicher Kaufvertrag vor dem 1.6.2021 -also noch im Mai 2021 (!) – abgeschlossen wird und das Fahrzeug bis Ende Oktober 2021 geliefert wird, noch die alte Rechtslage anzuwenden ist.
Wenn Sie also ein neues Fahrzeug anschaffen wollen empfehlen wir Ihnen noch im Mai einen entsprechenden Vertrag abzuschließen der eine Lieferung bis Oktober 2021 garantiert.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!
Unsere Empfehlung:
Wenn Sie heuer noch ein Fahrzeug kaufen wollen, dann empfehlen wir Ihnen entweder noch im Mai zu bestellen oder lagernde Fahrzeuge bis spätestens Juni zu kaufen.