Im Interesse der Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Baugewerbe wurden im Zuge der Steuerreform 2015/2016 mehrere Maßnahmen getroffen. Das Barzahlungsverbot betreffend Bauleistungen ist auch im Bereich Vermietung und Verpachtung zu beachten.
Mit dieser Förderungsaktion des aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um die Investitionsneigung von österreichischen Unternehmen zu heben. Wer wird gefördert? Förderungsnehmer können physische Personen (z.B. Einzelunternehmer, OG, KG) oder juristische Personen (z.B. GmbH) sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sein, die ein gewerbliches Unternehmen selbständig betreiben. Förderungsfähig sind nur […]