Die Einreichung einer gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärung gehört zu den zentralen steuerlichen Pflichten eines Unternehmers. In einigen Fällen besteht aber auch für Arbeitnehmer die Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen.
Unternehmer, die an ihre Kunden Werbegeschenke, Preise bei Gewinnspielen oder Gutscheine ausgeben, müssen beachten, dass diese „Goodies“ unter Umständen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.