Ausgangsrechnungen, die ein geschädigter Unternehmer unter dem Titel Kosten-, oder Schadenersatz ausstellt, werfen die Frage auf, ob in diesen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss.
Zur Lösung dieser Frage ist zunächst zwischen echtem und unechtem Schadenersatz zu unterscheiden.
Echter Schadenersatz wird dann geleistet, wenn ein Schaden verursacht wurde und für diesen Schaden einzustehen ist. Echter Schadenersatz ist nicht steuerbar und dementsprechend die Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen.
Beispiel: Der Unternehmer der den Schaden erlitten hat, beseitigt den Schaden (ohne Auftrag) selbst. Und verrechnet dann einen Schadenersatz.
Unechter Schadenersatz und damit ein Leistungsaustausch liegt hingegen vor, wenn für die Zahlung eine Gegenleistung (z.B. die Behebung eines Schadens) erbracht wird.
Beispiel: Der Unternehmer der den Schaden erlitten hat, wird vom Schädiger beauftragt den Schaden zu beheben. Achtung: Wenn Sie in einer Rechnung unrichtigerweise Umsatzsteuer ausweisen, so schulden Sie diese Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung und müssen diese abführen! Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!