Stellt ein Gebäude notwendiges Betriebsvermögen dar, so ist es mit jenem Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der dem Betriebsvermögensanteil entspricht, im Anlagenverzeichnis des Unternehmens zu aktivieren. Ob ein Gebäude dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, richtet sich nach dem Ausmaß der tatsächlichen betrieblichen Nutzung.
Seit 1.1.2016 können von Expatriates anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrags von 132 nun 20% der Bezüge, höchstens jedoch 10.000 jährlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.