Durch das Kapitalabfluss-Meldegesetz sind die österreichischen Kreditinstitute verpflichtet, am 31.12.2016 Meldungen über Kapitalzuflüsse aus der Schweiz oder Liechtenstein in Höhe von zumindest 50.000 auf Konten und Depots an die Finanz zu erstatten.
Seit 1.1.2016 können von Expatriates anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrags von 132 nun 20% der Bezüge, höchstens jedoch 10.000 jährlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.