Seit 1.1.2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr. Besonders Branchen wie die Gastronomie profitieren von dieser neuen Regelung. Ab diesem Zeitpunkt ist daher für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze heranzuziehen. Ein Beschäftigungsverhältnis ist dann geringfügig, wenn das Entgelt, das dafür im Kalendermonat gebührt, nicht höher als € 425,70 […]
Neuerung bei der Anmeldung von Dienstnehmern ab 1.1.2019
Achtung: Ab 01.01.2019 gibt es keine Mindestangaben-Anmeldung für durchlaufende Beschäftigte mehr.