Krypto-Assets erfreuten sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Grund genug für die Regierung im Zuge der aktuellen Steuerreform Gewinne daraus vermehrt zu besteuern. Wir verraten Ihnen kurz zusammengefasst die geplanten wesentlichen Neuerungen:
Gewinne von Krypto-Assets („Krypto-Währungen“ infolge kurz „Kryptos“), die nach dem 1.3.2022 angeschafft werden, unterliegen nun dem besonderen Steuersatz von 27,5%. Das kann eine Verbesserung oder eine Verschlechterung der bisherigen Situation sein – je nachdem, wie lange Sie die Kryptos besessen haben.
Verschlechterung:
Wenn Sie privat Kryptos länger als ein Jahr besessen haben, waren Gewinn aus einem Verkauf bisher steuerfrei. Jetzt fallen 27,5 % Einkommensteuer an.
Verbesserung:
Wenn Sie Kryptos in kurzen Zyklen, d.h. innerhalb eines Jahres verkauft haben, so waren die Gewinne daraus zum Tarif – d.h. im schlimmsten Fall mit bis zu 55 % - zu versteuern. Mit der neuen Regelung sollen es nunmehr 27,5 % sein. Dafür sieht der neue Steuersatz aber keine Begünstigungen für niedrige Einkommen vor.
Weiters wird eine Verlustverrechnung mit anderen Einkünften, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (z.B. Veräußerungsgewinne aus Aktien/Anleihen) möglich sein.
Klargestellt wird nun auch, dass Gewinne in dem Zeitpunkt entstehen, in dem die Kryptos in Fiatgeld, d.h. in offizielle Währungen wie EUR, USD etc. gewechselt werden. Der Tausch innerhalb von Kryptos z.B. von Bitcoin in Etherium oder Ravencoins führt daher zu keiner Gewinnrealisierung und damit noch zu keiner Besteuerung.
Bis zur Veranlagung für 2023 müssen Sie allfällige Gewinne selbst in Ihrer Steuererklärung angeben. Ab der Veranlagung 2024 soll im Inland automatisch KESt abgezogen werden.
Haben Sie noch Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne!