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COVID steuerlich absetzen?

COVID steuerlich absetzen?

Das Virus selbst können Sie zwar nicht steuerlich absetzen. Sehr wohl aber die einen oder anderen Ausgaben, die Sie bedingt durch COVID hatten. Bitte lesen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick!

Registrierkasse: Seit 1.4.2017 erforderliche Beleginhalte beachten und die Aufbewahrungspflichten und das Sichern von Daten nicht vergessen!

Seit 1.4.2017 müssen Registrierkassen verpflichtend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein.

Beschäftigungsbonus 2017

Der Beschäftigungsbonus tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft. Er ist eine Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten für Unternehmer.

Last Minute Shopping zugunsten Ihrer Mitarbeiter

Last Minute Shopping zugunsten Ihrer Mitarbeiter

Das gesellschaftliche Arbeitsleben kam heuer vielen Unternehmen zu kurz. Nicht nur Betriebsausflüge mussten ausfallen, sondern auch die Weihnachtsfeiern. Aus diesem Grund gilt heuer eine besondere Regelung: Der Arbeitgeber kann im Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu Euro 365,00 an seine Arbeitnehmer abgeben, wenn dieser Freibetrag noch nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde. Diese Gutscheine sind dann steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Lesen dazu bitte weiter.

Unternehmenskauf und Due Dilligence-Prüfung

Due Diligence bezeichnet eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die durch den Käufer beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang erfolgt.

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