Das Virus selbst können Sie zwar nicht steuerlich absetzen. Sehr wohl aber die einen oder anderen Ausgaben, die Sie bedingt durch COVID hatten. Bitte lesen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick!
Seit 1.4.2017 müssen Registrierkassen verpflichtend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein.