Ab 1. April 2017 müssen Registrierkassen verpflichtend mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulation ausgestattet sein.
"In Zeiten wie diesen" ist Beweglichkeit gefragt und so wird so manches Handelsgeschäft auf Onlinehandel umgestellt. Oft sogar ohne jegliches Lager. Die Ware wird erst dann eingekauft, wenn sie bereits verkauft ist und direkt vom Lieferanten an den Kunden geschickt. So weit so gut! Steuerlich ist die Sache nicht ganz so einfach.