Eine der Fragen, die wir wohl am häufigsten gestellt bekommen ist jene, ob die Führung eines Fahrtenbuches tatsächlich notwendig ist. Die Antwort ist sehr unbeliebt, sie ahnen es schon: JA, wenn man steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen will.
Stundungen beim Finanzamt, die bis 30.9.2020 laufen, werden automatisch bis 15. Jänner 2021 verlängert. Trotzdem ist es in vielen Fällen sinnvoll schon jetzt einen Ratenzahlungsantrag zu stellen. Lesen Sie bitte im Folgenden warum: