Der Beschäftigungsbonus tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft. Er ist eine Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten für Unternehmer.
Insofern Sie in Ihrem Betrieb Kurzarbeit eingeführt haben oder es planen, sind folgende Zeilen für Sie wichtig:
Zur Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfe ist erforderlich, dass die tatsächlichen Abrechnungsdaten bis zum 28. des Folgemonats in Form einer Abrechnungsdatei per eAMS übermittelt wird.