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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Zweifelsfragen

Der Gesetzgeber selbst ist sich offensichtlich noch nicht sicher, wie konkret die DSGVO in der Praxis angewendet werden soll, einige Fragen scheinen aus heutiger Sicht aber schon klar. 

Ich habe nur wenige Dienstnehmer – betrifft mich die DSGVO auch?

Ja, im Ergebnis ist nach dem aktuellen Stand jeder von der DSGVO betroffen der irgendwelche personenbezogenen Daten speichert / aufschreibt. Die Ausnahme für Unternehmen unter 250 Mitarbeiter greift in der Praxis so gut wie nicht.

Was sind personenbezogene Daten

Darunter versteht man jede Information, die Rückschlüsse auf eine Person zulassen. Eine übliche Rechnungsanschrift (Name und Anschrift) ist also als personenbezogen anzusehen und fällt daher unter die DSGVO.

Betrifft die DSGVO auch Aufzeichnungen am Papier?

Leider ja, die DSGVO versteht unter Daten jegliche Information, unabhängig davon ob sie elektronisch oder auf Papier „gespeichert“ ist.  Selbst wenn Sie überhaupt keinen Computer verwenden, müssen Sie die DSGVO anwenden.

Was ist zu tun?

Klein- und Mittelbetriebe werden in der Praxis ein Datenverarbeitungsverzeichnis führen müssen. Weiters ist sicherzustellen, dass niemand unbefugt zu Daten kommt. D.h. Sie sollten konkret Aktenschränke versperren, Büros abschließen bzw. eine Firewall installieren.

Genauere Details finden Sie in folgendem Video

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