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Steuertipps zum Jahresende

Mit großen Schritten neigt sich das Jahr 2024 dem Ende zu. Daher sollte nicht auf steuersenkende Maßnahmen vergessen werden. Hier ein paar Tipps dazu:

 

Gewinnfreibetrag / 2024 noch investieren?

Einnahmen-Ausgaben-Rechner und bilanzierende Unternehmer (jedoch keine Kapitalgesellschaften) können einen Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen. Dieser Gewinnfreibetrag beträgt für die ersten € 33.000,- 15%, für die nächsten € 145.000 13 % und sinkt dann gestaffelt bis auf 4,5%.
Für die Geltendmachung eines Freibetrages für einen Gewinn über € 33.000 sind Investitionen erforderlich. Doch Achtung! Nicht jede Investition ist für den Gewinnfreibetrag tauglich!

Tipp: Auch die Anschaffung von bestimmten Wertpapieren kann mit relativ wenig Risiko über den Gewinnfreibetrag zu einer Steuerersparnis führen!

Nicht zu verwechseln: Investitionsfreibetrag

Für bestimmte Investitionen kann ein steuerlicher Freibetrag in Höhe von 10%, bei klimafreundlichen Investitionen 15% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden. Der Investitionsfreibetrag schließt allerdings den Gewinnfreibetrag aus, dafür ist er aber auch bei Körperschaften möglich. Welcher von den beiden Freibeträgen nun sinnvoll ist, lässt sich im Einzelfall auf Basis der Buchhaltung 2024 feststellen.

Passend zur Vorweihnachtszeit: Spenden?

Spenden für die Wissenschaft, Forschung, Mildtätigkeit, Armutsbekämpfung oder Hilfe in Katastrophenfällen sind bis zu maximal 10% des Gewinns steuerlich absetzbar, wenn sie an begünstigte Organisationen gezahlt werden.

Geschenke an Mitarbeiter?

Geschenke sind pro Arbeitnehmer und Jahr bis € 186,- lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt (z.B. Warengutscheine, Goldmünzen). Bargeldzuwendungen sind immer steuer- und beitragspflichtig!

Vorauszahlungen für 2024 bei Einnahmen-Ausgabenrechner

Einnahmen-Ausgabenrechner können durch geschickte Ausnutzung des Zufluss- und Abflussprinzips eine temporäre Verlagerung der Steuerpflicht erzielen. Hier sollte im Rahmen einer Besprechung im Einzelfall errechnet werden, welche Ausgaben in welcher Höhe sinnvoll sind.

Haben Sie noch Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne!

Statement: „Mit gezielten Investitionen lassen sich auch für 2024 Steuern sparen.“

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