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Home-Office – Verpflichtung für Dienstgeber zur Aufzeichnung der Home-Office Tage!

Sie wurden sicher von mehreren Seiten über das Home-Office-Paket der Regierung informiert. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, fassen wir die wichtigsten Pflichten für Sie als Dienstgeber ab 01.07.2021 zusammen.

 

Der steuerliche Teil des Gesetzespakets tritt rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft und sieht insbesondere eine Pflicht der Unternehmen vor, bezüglich aller Arbeitnehmer/innen, die – sei es regelmäßig oder auch nur tageweise – von zu Hause arbeiten („Homeoffice“), die Anzahl der Homeoffice-Tage am Lohnkonto und am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) zu erfassen. 

# keine halben Sachen

Als Home-Office-Tage zählen nur ganze Tage! Wird also teilweise im Home-Office gearbeitet, zählt dieser Tag nicht.

# Aufzeichnungspflicht

Um der Pflicht zur Angabe der Anzahl der Homeoffice-Tage in den steuerlichen Unterlagen (Lohnkonto, L16) entsprechend nachkommen zu können, ersuchen wir Sie:

  • die tatsächlichen Homeoffice-Tage in Ihren betrieblichen Aufzeichnungen datumsmäßig zu erfassen (z.B. durch Ergänzung der Arbeitszeitaufzeichnungen), um für spätere Kontrollen im Zuge von Lohnabgabenprüfungen gerüstet zu sein; diese Homeoffice-Aufzeichnung führen Sie bitte ab 01.07.2021.
  • uns für die Monate Jänner-Juni 2021 die Anzahl an Homeoffice-Tagen pro Arbeitnehmer/in mitzuteilen (falls die Homeoffice-Tage nicht aufgezeichnet wurden, bitte die Anzahl schätzen).

Beachten Sie auch, dass die Pflicht zur Erfassung der Homeoffice-Tage unabhängig davon besteht, ob Sie von der Möglichkeit der Auszahlung einer abgabenfreien Homeoffice-Pauschale (bis zu € 3,00 pro Homeoffice-Tag für maximal 100 Tage pro Kalenderjahr, also 300€ steuerfrei) Gebrauch machen oder nicht.

# Wozu das Ganze?

Die Pflicht zur Angabe der Homeoffice-Tageszahl hat vor allem den Zweck, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung von Arbeitnehmer/innen zur Geltendmachung von allfälligen Homeoffice-Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung (z.B. für ergonomisch geeignetes Mobiliar) überprüfen kann. Die Angabe der Tage ist also wichtig, dass ihre Arbeitnehmer/innen mögliche Steuervorteile optimal nutzen können.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

Unsere Empfehlung:
Zeichnen Sie die Homeoffice-Tage Ihrer Arbeitnehmer/innen auf, um diesen ein steuerliches Zuckerl zu ermöglichen und beachten Sie allfällige Ansprüche der Arbeitnehmer/innen daraus!

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