„Man kann nicht nicht kommunizieren!“ (Paul Watzlawick) – je besser die Kommunikation zwischen Ihnen und uns, desto zufriedenstellender das Endergebnis.
In unserem Newsletter wollen wir Ihnen noch einmal die wichtigsten Punkte zusammenfassen, die Ihnen und uns betreffend Personalverrechnung die Arbeit erleichtern.
# 1-An- und Abmeldungen:
Bitte übermitteln Sie uns sämtliche Daten (vollständiger Name, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Adresse, Arbeiter/Angestellter, geringfügig/vollversichert) rechtzeitig vor Arbeitsantritt und klären Sie eine mögliche „Ausländerbeschäftigung“ - #2 siehe unten – mit uns ab.
Die Anmeldung von Dienstnehmern hat VOR Arbeitsbeginn zu erfolgen.
Abmeldungen sind bis spätestens 7 Tage nach Beendigung des Dienstverhältnisses bei der ÖGK zu erstatten. Auch diesbezüglich ersuchen wir um rechtzeitige Information.
# 2 - Ausländerbeschäftigung:
Immer wieder ein Thema, das leicht übersehen wird!
Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter aus Drittländern – das sind seit 1.1.2021 auch wieder Staatsbürger aus Großbritannien und Nordirland – eine Beschäftigungsbewilligung oder einen Aufenthaltstitel, der den freien Zugang zum Arbeitsmarkt beinhaltet (Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt EU etc.), benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwaiger Bewilligungsanträge Wochen dauern kann.
Achtung: Unachtsamkeiten können hierbei Strafen iHv bis zu EUR 10.000 nach sich ziehen!
# 3- Arbeitszeitaufzeichnungen + Home-Office Tage:
Als Dienstgeber sind Sie verpflichtet, Arbeitsaufzeichnungen zu führen und seit 01.07.2021 auch sämtliche Home-Office-Tage Ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen.
Die Arbeitszeitaufzeichnungen stellen für uns die Abrechnungsgrundlage dar. Bitte übermitteln Sie uns diese daher zeitgerecht und vollständig.
# 4- Dienstvertrag + kollektivvertragliche Einstufung:
Der Dienstvertrag ist für Sie und Ihre MitarbeiterInnen die Grundlage der Zusammenarbeit. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von Standard-Dienstverträgen und sind Ihnen bei Einstufungsfragen behilflich.
Bitte übermitteln Sie uns dazu die Versicherungsdatenauszüge der potenziellen MitarbeiterInnen und wir liefern Ihnen zeitgerecht Einstufungsvorschläge.
Achtung!
Eine kollektivvertragliche Unterentlohnung stellt einen Verstoß gegen das Lohn- und Sozialdumping-Betrugsbekämpfungsgesetz dar und wird mit hohen Strafen geahndet! Selbst wenn MitarbeiterInnen einer Unterentlohnung zustimmen, schützt Sie das nicht vor einer Strafe!
# 5- Änderungen + Wünsche kommunizieren:
Was wäre das Leben ohne Veränderungen? Auch vor Ihrer Personalverrechnung macht der Wandel keinen Halt. Teilen Sie uns sämtliche Änderungen bitte vollständig und zeitnah mit.
Und weil Veränderungen zum Leben gehören, dürfen wir Sie vorab informieren: Ab 2022 ist zwingend eine Umstufung vom alten in das neue Gehaltsschema im Kollektivvertrag Handel vorgesehen. Treten Sie diesbezüglich frühzeitig mit uns in Kontakt.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!
Unsere Empfehlung:
Sprechen Sie lieber einmal mehr mit unseren Mitarbeitern in der Lohnverrechnung. Fehler in der in der Personalverrechnung sind meist teuer und zudem schädlich für das Betriebsklima.