Meldepflicht für Kapitalzuflüsse aus CH und LIE: Entscheidung bis 31.3.2016 erforderlich!

Durch das Kapitalabfluss-Meldegesetz sind die österreichischen Kreditinstitute verpflichtet, am 31.12.2016 Meldungen über Kapitalzuflüsse aus der Schweiz oder Liechtenstein in Höhe von zumindest € 50.000 auf Konten und Depots an die Finanz zu erstatten.