Wenn Sie eine Investitionsprämie beantragt aber bis dato noch nicht ausbezahlt bekommen haben, dann lesen Sie bitte weiter.
# Abrechnung - zur Erinnerung
- Antragstellung: war bis 28.2.2021 möglich
- Projekte bis EUR 20 Mio. müssen bis 28.02.2022 abgeschlossen sein
- Abrechnung: Bei positiver Förderungszusage ist ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen
- Auszahlung: grundsätzlich unmittelbar nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung als Einmalzahlung
# Abrechnung - 3-Monatsfrist
Fördernehmer sind verpflichtet, der aws spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investition eine Abrechnung vorzulegen.
# 3-Monatsfrist - Ausnahme
Abrechnungen, die bis 30.9.2021 vorgelegt werden unterliegen nicht der 3-Monatsfrist.
# Investitionen per 30.6.2021 fertiggestellt
Aus der 3-Monatsfrist und der Ausnahme dazu ergibt sich, dass alle Investitionen, die per 30.6.2021 fertiggestellt und bezahlt wurden, spätestens bis 30.9.2021 zur Abrechnung vorzulegen sind. Die Einreichung der Unterlagen am 1.10.2021 zu einer solchen Investition ist definitiv zu spät!
# Investitionen ab 1.7.2021 fertiggestellt
Für Investitionen, die ab dem 1.7.2021 fertiggestellt und bezahlt wurden, ist daher immer die 3-Monatsfrist einzuhalten. So wäre die Einreichung einer Investition, die am 3.7.2021 fertiggestellt und bezahlt wurde, am 4.10.2021 zu spät!
# Abrechnung - nur einmal möglich
Pro Förderungsantrag kann nur eine Abrechnung durchgeführt werden. Sie können nur jene Investitionen abrechnen, die im Förderungsvertrag stehen.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!
Unsere Empfehlung:
Wenn Sie Ihre Investition bereits fertiggestellt und bezahlt haben, so reichen Sie bitte umgehend die Abrechnungsunterlagen über den aws-Fördermanager ein. Eine verfrühte Einreichung ist wohl unwahrscheinlich, eine verspätete hingegen fatal.