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Fixkostenzuschüsse werden schon 2020 ausbezahlt?

Wenn es nach den Aussagen des Finanzministers vom 7.5.2020 geht, sollen Fixkostenzuschüsse bereits heuer ausbezahlt werden.
Zur Erinnerung: Bis Donnerstag hieß es, dass Fixkostenzuschüsse 2021 nach Vorlage eines bestätigten Jahresabschlusses ausbezahlt werden. Aber lesen Sie im Folgenden eine kurze Zusammenfassung der Neuerungen, wobei wie immer in der Corona-Zeit gilt: Morgen kann alles anders sein…

Was ist neu?

Wirklich neu ist, dass Auszahlungen in drei Tranchen bereits ab Ende Mai (eher unrealistisch) bis Anfang Juni erfolgen sollen. Auch neu ist, dass der Antrag selbst schon von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden soll.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Derzeit spricht das Finanzministerium von den Fixkosten von 3 Monaten und einem Zuschuss zwischen 25% (mindestens 40% Umsatzrückgang) und 75% (ab 80% Umsatzrückgang). Die Definition was Fixkosten sind, ist noch immer sehr vage. Ein Unternehmerlohn von maximal EUR 2.000 pro Monat dürfte aber zu den förderbaren Kosten zählen.  
Auch klar scheint zu sein, dass die bisherigen Auszahlungen aus dem Härtefonds angerechnet, d.h. vom zu erwartenden Zuschuss abgezogen werden.
Wie hoch der Zuschuss also wirklich sein, wird, können wir heute nicht serös beantworten. Rein aus der Definition heraus, dürfte diese Maßnahme aber die bislang beste Hilfe für Unternehmer sein!
Wir hoffen, nach dem 20. Mai - sobald der Antrag wirklich verfügbar ist - Näheres berichten zu können.

 

Wer bekommt einen Zuschuss?

Auch hier sind die Aussagen noch sehr vage. Laut dem BMF bekommen in Österreich ansässige Unternehmen mit einem Covid-bedingten Umsatzausfall von mind. 40% einen Zuschuss. Eine Einschränkung auf bestimmte Branchen gibt es derzeit nicht!
Sehr wohl aber muss das Unternehmen „gesund“ sein – was auch immer das bedeutet!
Weiters sind Unternehmen mit „agressiver Steuerpolitik“ und Unternehmen, die abhängig von der Unternehmensgröße zu viele Mitarbeiter gekündigt haben, ausgeschlossen. Alles in allem eine schwammige Definition. Wir gehen aber davon aus, dass das BMF die Kriterien im Antrag wohl präzisieren wird.

 

Ab wann kann der Zuschuss beantragt werden?

Der Antrag soll ab 20. Mai gestellt werden können.

 

Unsere Empfehlung:

Bei entsprechendem Umsatzrückgang empfehlen wir jedenfalls den Fixkostenzuschuss zu beantragen. Einen Antrag gleich am 20. Mai zu stellen, wird aber nur in Ausnahmefällen sinnvoll sein.
Bereiten Sie ihre Buchhaltung möglichst tagesaktuell vor und geben Sie sich mit der Antragstellung Zeit. Die letzten Corona-Anträge haben bewiesen, dass es klug ist einige Tage nach Veröffentlichung abzuwarten. Klarstellungen der Behörden in den Tage nach der Veröffentlichung des Antrages sparen Ihnen Zeit, Geld und Kopfzerbrechen.

 

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