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Corona - es wird geprüft werden!

Der Nationalrat hat am vergangenen Freitag (24.4.2020) ein Gesetz beschlossen, von dem wir wahrscheinlich kaum Medienberichte sehen werden: Das Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie.
 
 
Was wird geprüft?
Geprüft wird, ob die Angaben in den Formularen, die Unterlagen sowie Auskünfte des Unternehmers richtig sind. Also ob die Basis, aufgrund der die Förderstelle eine Zusage erteilt hat, auch korrekt ist. Sie haben dabei das Recht, sich jede Angabe quasi beweisen zu lassen.
 
Wie wird geprüft?
Grundsätzlich sieht das Gesetz Überprüfungen der Covid-Förderungen im Rahmen der "normalen" Außenprüfung (= ehemals Betriebsprüfung) bzw. der GPLA (= gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben, ehemals Lohnsteuer oder GKK-Prüfung) vor. Das Gesetz sieht aber auch eine "beauftragte Förderprüfung" vor. D.h. der Bundesminister für Finanzen kann Prüfungen unabhängig von den sonst üblichen Prüfungen des Finanzamtes anordnen. Schlussendlich ist die Prüfung sogar im Rahmen der sogenannten "Nachschau" (= eine light-Variante der Außenprüfung) möglich.

Die Prüfer der jeweiligen Ämter sind aber nur Gutachter und geben Ihre Berichte an die zuständige Förderstelle so z.B. das AMS oder die WKO weiter. D.h. die Prüfer entscheiden nicht über die Rechtmäßigkeit der Förderung, sie berichten nur. Wenn die Prüfer allerdings einen Verdacht haben, dass eine Straftat begangen wurde (unrechtmäßiges Erlangen einer Förderung) so haben sie - unabhänig davon ob die Förderung zurückzuzahlen ist oder nicht - Strafanzeige zu erstatten!
 
Wann wird geprüft?
Insofern der Finanzminister nichts Konkretes anordnet, werden die Fördergrundlagen im Rahmen der üblichen Prüfungen durch das Finanzamt durchgeführt. Der Zeitpunkt ist also nicht vorgegeben, kann aber auch mehrere Jahre im Nachhinein liegen. GPLAs finden in der Praxis häufig für die letzten 5 Jahre statt.
 
Wer prüft?
Die Prüfung wird meist von den für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzämtern durchgeführt. In der Regel also vom Finanzamt in Ihrem Bezirk. Betreffend Kurzarbeit (Arbeitszeitaufzeichnungen, Höhe der Kurzarbeitsbeihilfe etc.) sind jene Prüfer zuständig, die auch die GPLAs  durchführen. 
 
Wird jeder geprüft?
Das lässt sich heute nicht abschließend beurteilen. Dadurch, dass die Prüfungen aber im Rahmen der Außenprüfung bzw. der GPLAs in der Praxis bis 5 Jahre im Nachhinein abgewickelt werden können, gehen wir davon aus, dass der Prüfungsumfang mehr als stichprobenartig sein wird.
 
Unsere Empfehlung!
Wir empfehlen alle verfügbaren Förderungen in Anspruch zu nehmen, aber auch Förderanträge möglichst gewissenhaft auszufüllen. Die Förderhöhe steht meist in keinem Verhältnis zu einem allfälligen Strafverfahren.
 
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

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